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Wir schaffen Fachkräfte. Berufliche Nachqualifizierung von an- und ungelernten Beschäftigten.​ Sie wollen daher neue Wege gehen, um Ihren Personalbedarf zu sichern? Dann nutzen Sie die Dienstleistungen von arvaport, um auch geringqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch abschlussorientierte Nachqualifizierungen zu Fachkräften zu machen.

Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen (TQ)

Nachholen des Berufsabschlusses „Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik (m-w-d)“ über die Qualifizierungsform „Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen“

Zielgruppe:
Arbeitnehmer aus der Lackier- und Beschichtungsbranche, die über keinen Berufsabschluss verfügen, oder wenn der Berufsabschluss mehr als vier Jahre zurück liegt.

  • Insgesamt sechs Module (TQ 1 bis TQ 6)
  • Geplanter Beginn ab ca. Dezember 2024
  • Dauer je TQ: 3 bis 6 Monate
  • IHK- Abschluss über die externe Abschlussprüfung
  • Bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen werden die Teilnehmer vollumfänglich nach § 81 SGB 3 gefördert. Es erfolgt die komplette Übernahme durch die Arbeitsagentur über das Qualifizierungschancengesetz.
  • Attraktive Förderleistungen auch für den Arbeitgeber (Arbeitsentgeltzuschuss bis 100 % für die Zeiten der Abwesenheit der Mitarbeiter zur Teilnahme an der Weiterbildung)

Benötigen Sie nähere Informationen oder möchten Sie sich für eine Teilnahme registrieren? Rufen Sie uns gerne an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail!


Sprechen Sie uns an!

Dietmar Faust | arvaport Dienstleistungsgesellschaft mbH
Telefon: 00 49 (0) 44 21 – 500 498 12 | Mobiltelefon: 00 49 (0) 177 – 278 82 08
E-Mail: dietmar.faust@arvaport.de | Internet: www.arvaport.de


Markus Vüllers | Markus Vüllers Coaching
Telefon: 00 49 (0) 5251 – 390 375 | Mobiltelefon: 00 49 (0) – 171 303 77 18
E-Mail: info@markus-vuellers-coaching.de | Internet: www.markus-vuellers-coaching.de

Erst im Februar 2024 haben wir zwei Projekte mit mehreren Firmen aus dem Ruhrgebiet, welche im Bauten- und Korrosionsschutz tätig sind, erfolgreich beendet.
Alle Teilnehmer/innen haben die Externe Gesellenprüfung bestanden und dürfen sich nun Maler und Lackierer/in / Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz nennen.
Ein sehr schöner Erfolg für alle Beteiligten!!!

Am vergangenen Freitag, den 07.06.2024 haben wir ein neues Projekt in der Region Stuttgart mit 16 Teilnehmer begonnen. Beteiligt sind Unternehmen aus Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Niedersachsen. Die sehr guten Förderbedingungen und Kostenerstattungen der Agentur für Arbeit sowie die Unterrichtsform Blended-Learning, also die Möglichkeit, Unterrichtsteile online zu absolvieren, machen die Teilnahme von Mitarbeitern aus ganz Deutschland möglich.

Eine hervorragende Möglichkeit der Mitarbeiterqualifizierung!

Wir planen weitere Projekte. Sprechen Sie uns an!

Infos zur Maßnahme gibt’s hier:
PDF Korrosionsschutz

Infos zum Berufsbild gibt’s hier:
Link zur Arbeitsagentur

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine vollumfängliche Förderung durch die Agentur für Arbeit über Bildungsgutschein möglich (Qualifizierungschancengesetz).
Eine AZAV-Zertifizierung der arvaport GmbH liegt vor!

Zielgruppe
Diese berufliche Nachqualifizierung richtet sich in erster Linie an Beschäftigte, die bereits langjährig in ungelernter oder angelernter Tätigkeit arbeiten und bisher keinen der Branche Bauten- und Korrosionsschutz zugehörigen Berufsabschluss erworben zu haben.
Teilnehmen können aber auch Arbeitssuchende oder unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer/innen, bei denen die Weiterbildung notwendig ist, um sie beruflich einzugliedern oder eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.

Förderleistungen für die Mitarbeiter/innen bei festgestellter Förderfähigkeit nach § 81 SGB 3

  • Übernahme der Lehrgangskosten zu 100 %
  • Tägliche Pendelfahrtkosten zum Unterrichtsort, abzüglich der Entfernung vom Wohnort zum Arbeitsort
  • Kosten für auswärtige Unterbringung, wenn notwendig
  • Kosten für Verpflegung bei auswärtiger Unterbringung
  • Kosten für die An- und Abreise zu einem auswärtigen Unterrichtsort
  • Weiterbildungsprämie bei Bestehen der Gesellenprüfung Teil 1 in Höhe von 1.000 €
  • Weiterbildungsprämie bei Bestehen der Gesellenprüfung Teil 2 in Höhe von 1.500 €

Durch diese Förderleistungen ist eine Maßnahmeteilnahme von Mitarbeitern aus Unternehmen in ganz Deutschland möglich. Die Maßnahme wird im Blended-Learning durchgeführt, es ist also auch eine Teilnahme am Theorieunterricht online möglich. Die persönliche Anwesenheit wird aber empfohlen.

Förderleistungen für das Unternehmen
Bei einer Förderung der Mitarbeiter/innen nach § 81 SGB 3 gilt für den Betrieb:

  • Für die Freistellung der Mitarbeiter für die Dauer der Maßnahme erhält der Betrieb einen Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) bis zu 100 % für jeden Mitarbeiter
  • Keine Einschränkungen bei der Betriebsgröße
  • Keine Beteiligung an den Lehrgangskosten

Geplanter Lehrgangsbeginn: laufend, je nach Teilnehmerzahl
Lehrgangsort: Betriebsnah, oder zentral, wenn mehrere Unternehmen beteiligt sind
Ansprechpartner für detaillierte Informationen: Herr Christian Simon Telefon: 04421-50049811 Handy: 0151-55478404

Berufliche Nachqualifizierung zur Fachkraft für Isolier- und Dämmtechnik (m-w-d)
Vorbereitung zur externen Abschlussprüfung im Beruf Ausbaufacharbeiter / Schwerpunkt Wärme-, Kälte und Schallschutzarbeiten

Wir haben unser Pilotprojekt in dieser Branche erfolgreich beendet!

Am 24.05.2024 war der letzte Tag der Abschlussprüfung unserer Teilnehmer. An diesem Tag haben 11 Mitarbeiter der Firma Xervon GmbH aus Bottrop, welche vorher über keinen oder einen nicht der Branche zurechenbaren, länger zurückliegenden Berufsabschluss verfügten, den Lohn der Anstrengungen erhalten. Sie haben die Abschlussprüfung bestanden und dürfen sich nun Ausbaufacharbeiter / Schwerpunkt Wärme-, Kälte und Schallschutzarbeiten nennen. Ein sehr schöner Erfolg. Herzlichen Glückwunsch!

Die Qualifizierungsmaßnahme wurde vollumfänglich aus Mitteln des Qualifizierungschancengesetzes durch die Agentur für Arbeit gefördert.
Grundlage des Erfolgs war die sehr gute Zusammenarbeit aller Beteiligten. Das waren die Firma Xervon GmbH, die Arbeitsagentur Bottrop, die Handwerkskammer Münster, die Kreishandwerkerschaft Emscher-Lippe West und natürlich unsere Dozenten.

Dank gilt Herrn Kurztusch, Ausbilder bei der Firma Xervon, Herrn Lobitz, Ausbildungsmeister der Kreishandwerkerschaft Emscher-Lippe West für die tolle Unterstützung beim praktischen Unterricht.
Besonderer Dank gilt dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Münster, welcher die externe Abschlussprüfung, welche aufgrund der vielen Teilnehmer sehr umfangreich war, zusätzlich zum eigenen Prüfungsablauf und dem täglichen Arbeitsprozess organisiert und abgenommen hat!
Klasse!

Dietmar Faust
Projektleiter

Facharbeiter Xervon GmbHDie neuen Facharbeiter der Xervon GmbH

 

Weitere Projekte möchten wir nun in Angriff nehmen. Sprechen Sie uns an!

Hier die wichtigsten Informationen zur Maßnahme:

Zielgruppe
Diese berufliche Nachqualifizierung richtet sich in erster Linie an Beschäftigte, die bereits langjährig in ungelernter oder angelernter Tätigkeit arbeiten und bisher keinen der Branche Isolier- und Dämmtechnik zugehörigen Berufsabschluss erworben zu haben.
Teilnehmen können aber auch Arbeitssuchende oder unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer/innen, bei denen die Weiterbildung notwendig ist, um sie beruflich einzugliedern oder eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.

Förderleistungen für die Mitarbeiter/innen bei festgestellter Förderfähigkeit nach § 81 SGB 3

  • Übernahme der Lehrgangskosten zu 100 %
  • Tägliche Pendelfahrtkosten zum Unterrichtsort, abzüglich der Entfernung vom Wohnort zum Arbeitsort
  • Kosten für auswärtige Unterbringung, wenn notwendig
  • Kosten für Verpflegung bei auswärtiger Unterbringung
  • Kosten für die An- und Abreise zu einem auswärtigen Unterrichtsort
  • Weiterbildungsprämie bei Bestehen der Facharbeiterprüfung in Höhe von 1.500 €

Durch diese Förderleistungen ist eine Maßnahmeteilnahme von Mitarbeitern aus Unternehmen in ganz Deutschland möglich. Die Maßnahme wird im Blended-Learning durchgeführt, es ist also auch eine Teilnahme am Theorieunterricht online möglich. Die persönliche Anwesenheit wird aber empfohlen.

Förderleistungen für das Unternehmen
Bei einer Förderung der Mitarbeiter/innen nach § 81 SGB 3 gilt für den Betrieb:

  • Für die Freistellung der Mitarbeiter für die Dauer der Maßnahme erhält der Betrieb einen Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) bis zu 100 % für jeden Mitarbeiter
  • Keine Einschränkungen bei der Betriebsgröße
  • Keine Beteiligung an den Lehrgangskosten

Geplanter Lehrgangsbeginn: laufend, je nach Teilnehmerzahl
Lehrgangsort: Betriebsnah, oder zentral, wenn mehrere Unternehmen beteiligt sind
Ansprechpartner für detaillierte Informationen: Herr Arno Faulwasser Telefon: 04421-50049823 Handy: 0160-98264269